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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24. Oktober 2026 · Version: agb-2026-10-24

Unvollständige Fassungen werden nicht zur Annahme bereitgestellt. Preise, Kontingente, Laufzeiten sowie Ratentermine und Supportzeiten werden im konkreten Kundenangebot vereinbart; die Zahlungsregel steht in Abschnitt 5.

1. Parteien und Geltungsbereich

Vertragspartner ist Simon Festl, handelnd unter der Bezeichnung „Fesity“, Junkersstr. 20, 93055 Regensburg, Deutschland (Anbieter). Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde handelt für sein Unternehmen und bestätigt seine Vertretungsberechtigung. Es gilt folgende Rangfolge: individuelle Abrede vor Angebot, Angebot vor Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung vor diesen AGB. Gewollte Abweichungen von Leistungsbeschreibung oder AGB kennzeichnet das Angebot ausdrücklich, etwa Stundenabrechnung statt Festpreis. Für die kostenlose Portalnutzung gelten eigenständig die Portal-Nutzungsbedingungen. Diese AGB gelten ausschließlich für entgeltliche Leistungen, wenn sie im konkreten Angebot gesondert einbezogen werden; der AVV geht nur für die darin geregelte Auftragsverarbeitung vor. Für die eigene Konto- und Vertragsverwaltung von Fesity gilt dieser Vorrang nicht. Fremde AGB werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung einbezogen.

2. Vertragsschluss und Leistungsarten

Ein kostenloses Konto löst keinen kostenpflichtigen Auftrag aus. Entgeltliche Aufträge entstehen erst durch Annahme eines konkreten Angebots in Textform, auch durch eine entsprechend bezeichnete Freigabe im Portal, sofern dabei die Textform nach Abschnitt 10 gewahrt ist. Angebot und Leistungsbeschreibung nennen Ergebnis, Grenzen, Termine, Mitwirkung, Preis und Abrechnung. Kostenpflichtige Freigaben darf nur eine vertretungsberechtigte Person erteilen; die technische Teamrolle allein begründet keine Vollmacht.

Beratung ohne zugesagtes fertiges Ergebnis ist eine Dienstleistung: geschuldet ist fachgerechte Beratung, kein wirtschaftlicher Erfolg. Wird ein fertiges schriftliches Konzept mit vereinbarten Ergebnissen und Prüfkriterien geschuldet, behandeln die Parteien diesen abgrenzbaren Konzeptteil ebenso wie die Umsetzung als Werkleistung mit Abnahme nach Abschnitt 4. Das Angebot trennt Beratungszeit und geschuldete Ergebnisse. Umsetzung erfolgt zum Festpreis je vereinbartem Ergebnis; maßgeblich sind die vereinbarten Abnahmekriterien. Die Einrichtung erfolgt in den eigenen Konten des Kunden; Fesity ist dort nur eingeladen. Betreuung ist optional und wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder Auftrag ausdrücklich vereinbart ist. Ein laufender Betrieb der eingerichteten Kundenlösungen durch Fesity wird ohne gesonderte Vereinbarung nicht zugesagt. Bei bestellter Betreuung nennt das Angebot die übernommenen Kontrollen, Wartungsarbeiten, Reaktionszeiten und Datensicherungen sowie deren Grenzen. Gesetzliche Mängelrechte bestehen unabhängig von einer Betreuung. Weitergehende Änderungen erfordern vor Ausführung ein neues Angebot und Zustimmung. Rechts- und Steuerberatung werden nicht erbracht.

3. Mitwirkung und Vertraulichkeit

Der Kunde benennt zuständige Ansprechpersonen und stellt vereinbarte Informationen, rechtmäßige Zugänge, Testdaten und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Personenbezogene Kundeninhalte und Berufsgeheimnisse dürfen erst nach den erforderlichen Vereinbarungen übergeben werden; eigene Kontaktangaben zur Vertragsanbahnung richten sich nach Abschnitt 8. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben Termine um den nachgewiesenen angemessenen Zeitraum. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere § 642 BGB, bleiben unberührt; zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet.

Beide Parteien schützen vertrauliche Informationen, verwenden sie nur zur Vertragserfüllung und verpflichten beteiligte Personen entsprechend. Ausnahmen gelten für nachweislich öffentliche, rechtmäßig vorbekannte oder unabhängig entwickelte Informationen sowie zwingende Offenlegung. Geschäfts- und Berufsgeheimnisse bleiben auch nach Vertragsende geschützt. Für Berufsgeheimnisträger ist eine gesonderte Verschwiegenheitsvereinbarung erforderlich.

4. Abnahme und Mängel

Nach Fertigstellung einer Werkleistung (auch eines als fertiges Ergebnis geschuldeten Konzepts) fordert der Anbieter in Textform zur Prüfung und Abnahme anhand der vereinbarten Kriterien auf. Die Prüffrist wird im Angebot angemessen vereinbart. Eine Konzeptfreigabe zur Festlegung des künftigen Umfangs und eine Go-live-Freigabe zum Start des Betriebs sind eigenständige Entscheidungen. Sie erklären nur dann zugleich eine rechtliche Abnahme, wenn die fertiggestellte Werkleistung, die Abnahmeerklärung und ihre Bedeutung eindeutig bezeichnet sind; ein beliebiger Portalstatus genügt nicht. Der Kunde kann die Abnahme innerhalb der gesetzten angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigern; dadurch tritt die gesetzliche Abnahmefiktion nicht ein. Besondere Beweis- oder Dokumentationshürden werden nicht verlangt. Rechte und Vorbehalte nach § 640 Abs. 3 BGB bleiben unberührt. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; sie bleiben zu beseitigen. Eine Abnahmefiktion richtet sich ausschließlich nach § 640 Abs. 2 BGB. Bloße Nutzung oder Schweigen auf eine Versionsänderung ersetzt keine Freigabe. Freigaben werden mit Person, Fassung und Zeitpunkt dokumentiert.

Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte. Der Anbieter erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung. Eine Mängelhaftung entfällt nicht pauschal wegen Änderungen des Kunden oder Störungen Dritter; maßgeblich sind Ursache und vertraglich übernommene Verantwortung. Eine abweichende Verjährungsfrist wird hier nicht festgelegt.

5. Vergütung, Nutzungskosten und Budgetwarnungen

Es gelten die im angenommenen Angebot oder Auftrag vereinbarten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Umfang, Preis, optionale Betreuung, Reststunden, Budget und Abrechnung werden dort festgelegt. Registrierung und AVV-Abschluss lösen keinen kostenpflichtigen Auftrag aus. Bei Stundenkontingenten ist die Behandlung ungenutzter Stunden ausdrücklich zu vereinbaren; ohne ausdrückliche Vereinbarung tritt kein Verfall ein.

Für Fesitys eigene Vergütung wird je Angebot ein Budget vereinbart; laufende Vergütung wird je Monat und Ablauf beziffert. Ohne ausdrückliche Zustimmung in Textform wird kein Betrag über diesem Budget berechnet. Ein technischer Weiterlauf erhöht Fesitys Vergütungsanspruch nicht. Zusatzleistungen und Preisänderungen erfordern vorherige ausdrückliche Vereinbarung.

Nutzungskosten von Drittanbietern, etwa für KI, Telefonie oder Cloud, laufen immer direkt über das Rechnungskonto des Kunden beim jeweiligen Anbieter. Fesity stellt diese Nutzungskosten nicht in Rechnung und übernimmt dafür kein Budget. Angaben dazu im Angebot sind ausschließlich unverbindliche Beispielrechnungen mit ausgewiesenen Annahmen zu Nutzung, Zeitraum und Anbieterpreisen, ohne Kostengarantie. Die Budgetgrenze für Fesitys Vergütung begrenzt keine Forderungen Dritter.

Bei jeder Einrichtung legt Fesity standardmäßig Kosten- oder Budgetwarnungen im eigenen Konto des Kunden beim Anbieter an, soweit der Dienst dies unterstützt. Das Angebot nennt die Warnschwelle, den Bezugsbetrag und Zeitraum sowie die Empfänger beim Kunden; unterstützt ein Dienst keine Warnung, wird dies im Angebot angegeben. Die Einrichtung ist eine Leistung zur Kostenkontrolle und keine Kostengarantie oder Kostenübernahme. Warnungen begrenzen den Verbrauch nicht automatisch; Benachrichtigungen und Kostenerfassung können verzögert sein. Ein automatischer Stopp wird nur zugesagt, wenn seine Umsetzung und Prüfung dokumentiert sind und er im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Die Nutzungskosten trägt der Kunde direkt beim Anbieter. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungseingang ohne Skonto zu zahlen. Ratenzahlung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot: Bei 3 Raten beträgt der pauschale Aufschlag 2 %, bei 6 Raten 4 % des vereinbarten Nettobetrags. Es handelt sich um einen pauschalen Aufschlag, keinen Zinssatz. Der Gesamtbetrag einschließlich Aufschlag wird durch die Ratenanzahl geteilt und auf Cent gerundet; die letzte Rate gleicht den Rundungsrest aus. Beispiel: 2.500 € netto ergeben bei 3 Raten 2.550 € netto, also 3 × 850 €. Ratentermine und die jeweils in Rechnung gestellten Teilbeträge stehen im Angebot; jede Rechnung hat das Zahlungsziel von 14 Tagen netto. Die gesetzliche Fälligkeit und die Abnahmevoraussetzungen bei Werkleistungen bleiben unberührt.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen B2B-Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz wegen Rechtsverfolgungskosten angerechnet.

6. Laufzeit, Kündigung und Wechsel

Beratung und Umsetzung laufen bis zur vereinbarten Leistung; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Für ausdrücklich vereinbarte Betreuung stehen Laufzeit und Kündigungsfrist im Angebot oder Auftrag. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Kündigungen sind in Textform möglich. Für das kostenlose Konto gelten die Portalbedingungen.

Das kostenlose Portal wird von Fesity als eigener Dienst zur Zusammenarbeit bereitgestellt. Für Export, Unterstützung, Kontinuität, Vertragsende und Löschung gilt die Wechsel- und Exportanlage – Portal als Anlage zum eigenständigen Portalvertrag. Die englische Sprachfassung liegt in derselben Version vor. Für jeden zusätzlich von Fesity angebotenen Datenverarbeitungsdienst wird vor Vertragsschluss eine dienstbezogene Anlage mit vollständigen Datenkategorien und Schnittstellen vereinbart. Die jeweilige Anlage wird vor Annahme zusammen mit den Vertragsunterlagen in der vereinbarten Vertragssprache zur Verfügung gestellt und ausdrücklich einbezogen.

Die bloße Einrichtung einer Lösung in Kundenkonten ist von einem durch Fesity bereitgestellten Datenverarbeitungsdienst zu unterscheiden; entscheidend ist die tatsächlich vereinbarte Leistung. Die gesetzlichen Rechte nach Art. 23–31 Data Act bleiben unberührt, auch bei unentgeltlichen Diensten. Maßgeschneiderte Dienste sind nicht pauschal ausgenommen. Eine Ausnahme nach Art. 31 wird nur bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen und nur in deren begrenztem Umfang angewandt und vor Vertragsschluss dienstbezogen erläutert.

7. Nutzungsrechte

Kundendaten werden ausschließlich für die vereinbarten Zwecke verarbeitet. Ab Übergabe erhält der Kunde an individuell für ihn geschaffenen Ergebnissen ein vorläufiges einfaches Nutzungsrecht für Tests, Abnahme und den vereinbarten Betriebsstart. Mit vollständiger Zahlung der Vergütung für das jeweilige Ergebnis erhält der Kunde an individuell für ihn geschaffenen Ergebnissen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares, bearbeitbares einfaches Nutzungsrecht einschließlich Nutzung durch beauftragte Dritte und Zugriff auf den vereinbarten Quellcode und die Dokumentation. Abweichende ausschließliche Rechte können im Angebot vereinbart werden. Gesetzliche Rechte an Daten werden hierdurch nicht fingiert.

Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken und Vorlagen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. An eigenen Werkzeugen und Vorlagen von Fesity erhält der Kunde im in das Ergebnis eingebauten Umfang ein dauerhaftes einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzung; die vorläufige Nutzung ab Übergabe ist eingeschlossen. Der Anbieter stellt sicher, dass die für die zugesagte Nutzung erforderlichen Rechte bestehen. Das Angebot nennt vor Vertragsschluss wesentliche Fremdkomponenten, laufende Lizenzkosten, Nutzungsbeschränkungen, Betriebsabhängigkeiten sowie die zu übergebenden Quellcode- und Workflow-Dateien, die Dokumentation und den Übergabezeitpunkt. Fremd- und Open-Source-Lizenzen werden vor Einbeziehung offengelegt. Nicht vereinbarte Einschränkungen mindern die zugesagten Rechte nicht; an Fremdsoftware werden nur die ausdrücklich beschriebenen Rechte geschuldet. Nur das von Fesity betriebene Fesity-Portal zur Zusammenarbeit wird für die Laufzeit des eigenständigen kostenlosen Portalvertrags zur Nutzung bereitgestellt. Diese zeitliche Begrenzung gilt nicht für ein individuell für den Kunden gebautes Portal; dafür gelten die vorstehenden Ergebnisrechte. Das Ende eines Auftrags oder einer Betreuung beendet diesen Portalvertrag nicht. Vertrauliche Kundeninformationen werden nicht wiederverwendet; Referenznennung nur mit gesonderter Zustimmung.

8. KI und Datenschutz

Das Portal dient der Zusammenarbeit zwischen Kunde und Fesity: Aufträge, Projektunterlagen, Nachrichten sowie Freigaben von Angeboten und Lieferergebnissen. Agenten-Freigaben, Autonomiestufen und das Aktionsprotokoll eines automatisierten Kundenprozesses gehören in die jeweilige Kundenlösung. KI-Unterstützung und menschliche Freigabepunkte werden dort je Ablauf beschrieben. Standard ist: Software bereitet vor, ein Mensch gibt frei. Weitergehende Autonomie wird ausdrücklich je Ablauf vereinbart. KI kann Fehler und unvollständige Antworten erzeugen; vorgesehene Freigaben erfordern eine fachliche Prüfung. Dies mindert keine gesetzlichen Pflichten oder Haftung des Anbieters für eigene Pflichtverletzungen. Rechtsberatung wird nicht erbracht. Hinweise auf mögliche KI-Fehler schränken weder die vereinbarte Beschaffenheit noch die Abnahmekriterien, geschuldeten Ergebnisse oder gesetzlichen Mängelrechte ein.

Für die eigene Konto-, Zugangs- und Vertragsverwaltung sowie eigene Vertragskommunikation handelt Fesity als Verantwortlicher nach den Datenschutzhinweisen des Portals. Kundeninhalte mit personenbezogenen Daten verarbeitet Fesity dagegen nach Weisung des Kunden im dort geregelten Umfang als Auftragsverarbeiter. Der AVV regelt diese Verarbeitung und ersetzt keine Rechtsgrundlage für die eigenen Verwaltungszwecke.

Personenbezogene Kundeninhalte dürfen erst nach nachgewiesenem wirksamem, diesem Firmenbereich zugeordnetem AVV einschließlich konkreter Anlagen verarbeitet werden. Vorher sind eigene Kontaktangaben zur Vertragsanbahnung, nicht personenbezogene Firmen- und Prozessinformationen sowie freigegebene Demodaten ohne Personenbezug zulässig; personenbezogene Angaben Dritter und Berufsgeheimnisse sind darin nicht erlaubt. Auch ein extern geschlossener AVV muss vorab geprüft und dem Verarbeitungsumfang zugeordnet werden.

KI-Verarbeitung von Kundeninhalten erfolgt nur in den je Dienst vereinbarten EU-Regionen und ohne Training von Modellen Dritter; direkte US-Modellendpunkte bleiben ausgeschlossen. Daraus folgt keine Zusage ausschließlicher EU-Verarbeitung für E-Mail-Zustellung, Anbieterprotokolle oder Support. Tatsächliche Speicherorte, Empfänger und etwaige Drittlandübermittlungen sind nach den Datenschutzhinweisen und für die Auftragsverarbeitung zusätzlich nach den konkreten AVV-Anlagen vor Beginn auszuweisen und nach Art. 44 ff. DSGVO abzusichern. Nicht nachgewiesene Verarbeitungswege sind vor ihrem Einsatz zu klären.

Die Leistungsanlage benennt je KI-System Zweck, Anbieter-/Betreiberrolle, Risikoeinordnung und Freigabepunkte. Bei direkter KI-Interaktion wird spätestens zu Beginn informiert. Erforderliche maschinenlesbare Kennzeichnungen und Hinweise auf synthetische Inhalte werden entsprechend der gesetzlichen Rolle umgesetzt; etwaige Ausnahmen werden systembezogen begründet. Gesetzliche Rollen werden nicht allein durch Vertragsbezeichnung verändert. Technische Abläufe können automatisiert sein; ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung sind im beschriebenen Angebot nicht vorgesehen und bedürfen vor einer Erweiterung einer gesonderten rechtlichen und technischen Prüfung.

9. Haftung

Unbeschränkte Haftung gilt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, übernommene Garantien und zwingende gesetzliche Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten ermöglichen erst die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und ihre Einhaltung darf der Kunde regelmäßig erwarten. Die ausdrücklich unbeschränkte Haftung wird hierdurch nicht begrenzt. Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.

Datensicherungspflichten richten sich nach dem konkreten Angebot; ein eigener Pflichtverstoß wird nicht pauschal dem Kunden zugewiesen.

10. Schlussbestimmungen und Änderungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig. Regensburg ist vereinbarter Gerichtsstand, wenn beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Die Unternehmerstellung allein genügt nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; gesetzlich zulässige gesonderte Vereinbarungen bleiben möglich. Textform im Sinne von § 126b BGB genügt, soweit keine zwingend strengere Form gilt: eine lesbare Erklärung mit Benennung der erklärenden Person auf einem dauerhaften Datenträger. Bei kostenpflichtiger Annahme müssen die Erklärung und das konkret angenommene Angebot einschließlich Anlagen und einbezogener AGB-Fassung für einen ihrem Zweck angemessenen Zeitraum unverändert aufbewahrt und wiedergegeben werden können. Unwirksame AGB-Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt (§ 306 BGB).

Neue Fassungen werden mit Inhalt und Versionskennung zugänglich gemacht und benötigen ausdrückliche Zustimmung; ein Login oder Schweigen bewirkt keine Vertragsänderung. Bestehende entgeltliche Verträge werden nicht durch einen allgemeinen Portal-Klick rückwirkend geändert. Bei abgelehnten Änderungen werden die bestehenden Verträge nach ihren bisherigen Bedingungen abgewickelt.

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