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EN Vormerken

Leistungsbeschreibung Fesity

Stand: 24. Oktober 2026 · Version: leistungsbeschreibung-2026-10-24

Grundlage für Angebote, Auftragsbestätigungen und die AGB.

Preise, Kontingente, Laufzeiten, Ratentermine und Supportzeiten stehen im konkreten Kundenangebot; die Zahlungsregel steht in Abschnitt 2.4.

Es gilt die Rangfolge: individuelle Abrede vor Angebot, Angebot vor Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung vor AGB. Gewollte Abweichungen, etwa Stundenabrechnung statt Festpreis, kennzeichnet das Angebot ausdrücklich. Das kostenlose Fesity-Portal unterliegt einem eigenständigen Vertrag nach den Portal-Nutzungsbedingungen.

1. Worum es geht

Wir legen eine technische Schicht aus Daten und Schnittstellen (API) über den Betrieb unserer Kunden. Darauf setzen
Automatisierung und, wo sinnvoll, KI auf. Grundsatz „Ursache vor Symptom“: Wir ändern einen Ablauf zuerst an der Wurzel
(z. B. Self-Service für die Kunden unseres Kunden über Portal, Formular oder Shop), bevor wir Umwege automatisieren.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2. Drei Beauftragungsarten

Beratung Umsetzung Betreuung auf Wunsch
Ergebnis Beratungszeit und gegebenenfalls gesondert geschuldetes fertiges Konzept laut Angebot ein fertiges, getestetes Ergebnis (z. B. ein automatisierter Ablauf) regelmäßiges Drüberschauen nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang
Vergütung Preis und gegebenenfalls Stundenkontingent laut Angebot Festpreis je vereinbartem Ergebnis laut Angebot optionale monatliche Pauschale je Ablauf laut Angebot
Rechtsnatur Beratungszeit: Dienstleistung; als fertiges Ergebnis geschuldetes Konzept mit Prüfkriterien: abgrenzbare Werkleistung gemäß AGB Abschnitt 2/4 Werkvertrag (§ 631 BGB) Dienstleistung im vereinbarten Umfang
Abnahme Für ein als Ergebnis geschuldetes fertiges Konzept nach Abschnitt 6; Umfangsfreigabe getrennt Rechtliche Abnahme nach Abschnitt 6; Go-live getrennt keine Abnahme; Änderungen als eigene Umsetzung
Wer setzt um? der Kunde selbst, sein IT-Partner oder wir wir wir

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich; Dauer und Form ergeben sich aus der konkreten Einladung.

2.1 Beratung (Preis und gegebenenfalls Stundenkontingent laut Angebot)

Enthalten:

  • Bestandsaufnahme der vorhandenen Abläufe, Programme und Datenquellen (vor Ort oder remote), bezogen auf den vereinbarten Bereich.
  • Aufnahme der wichtigsten Abläufe im Portal als Ist-Zustand und Vorschlag eines Soll-Zustands (wer macht was: Mensch, Regel, KI, System; wo braucht es eine Freigabe).
  • Soweit als fertiges Ergebnis beauftragt: schriftliches Konzept mit den im Angebot vereinbarten Inhalten und Prüfkriterien (Werkleistung mit Abnahme). Beratungszeit ohne zugesagtes fertiges Ergebnis bleibt davon getrennt.
  • Das Angebot legt ein gegebenenfalls enthaltenes Stundenkontingent, die geschuldeten Konzeptinhalte und Prüfkriterien fest. Weitere Stunden oder Pakete werden nur nach vorheriger Zustimmung in Textform zu einem konkreten Angebot berechnet.

Nicht enthalten:

  • Umsetzung, Programmierung, Einrichtung von Systemen.
  • Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Datenschutzrechtsberatung; insbesondere keine rechtliche Prüfung konkreter Einzelfälle des Kunden (Abschnitt 4).

Das Angebot regelt ausdrücklich die Behandlung des Restkontingents und die Anrechnung ungenutzter Beratungsstunden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung tritt kein Verfall ein.

2.2 Umsetzung (Festpreis je vereinbartem Ergebnis)

Ein Ergebnis wird vor Beginn in einer schriftlichen Beschreibung festgelegt (im Portal: Lieferung vom Typ „Konzept“, zunächst zur Umfangsfreigabe):
Ziel, Umfang, beteiligte Systeme, Grenzen, Freigabepunkte, Abnahmekriterien, Preis und Termin.

Ablauf (wie auf der Website „So arbeiten wir“):

  1. Verstehen – Abläufe und Daten anschauen.
  2. Festlegen – schriftliche Beschreibung, was automatisiert wird und mit welchen Grenzen; Freigabe durch den Kunden.
  3. Bauen & testen – Umsetzung und Test zunächst mit Demodaten, mit personenbezogenen Echtdaten erst nach wirksamem AVV und freigegebenen Anlagen, bevor etwas live geht (Vorschau zur Abnahme).
  4. Prüfen und starten – rechtliche Abnahme des fertigen Ergebnisses nach Abschnitt 6 und gesonderte Go-live-Freigabe zum Betriebsstart; danach Übergabe und auf Wunsch gesondert vereinbarte Betreuung.

Enthalten:

  • Umsetzung des beschriebenen Ergebnisses, Tests, Dokumentation (Aufbau, Konfiguration, Bedienung).
  • Ihre Daten und Nutzungsrechte an den Ergebnissen: Übergabe der vereinbarten Zugänge, Konfigurationen, Dokumentation sowie Quellcode-/Workflow-Dateien spätestens beim Betriebsstart beziehungsweise Verantwortungsübergang; Rechte gemäß Abschnitt 8.
  • Nachbesserung von Mängeln nach den AGB.

Nicht enthalten (eigene Beauftragung nötig):

  • Änderungen am beschriebenen Umfang nach Freigabe der Beschreibung (Änderungswunsch → neues Angebot und Umfangsfreigabe vom Typ „Änderung“; Abnahme des fertigen Änderungsergebnisses gesondert). Eine Mängelrüge ist kein kostenpflichtiger Änderungswunsch; die geschuldete Mängelbeseitigung bleibt unberührt.
  • Lizenzen, Abonnements und Nutzungsentgelte von Drittanbietern (z. B. ERP, Shop-Software, Cloud, KI-Modelle). Diese bezieht und bezahlt der Kunde direkt beim Anbieter; Fesity stellt diese Nutzungskosten nicht in Rechnung (Abschnitt 2.3).
  • Laufende Betreuung, Wartung und Support nach dem Betriebsstart (siehe Abschnitt 2.3 „Betreuung auf Wunsch“); gesetzliche Mängel- und Haftungspflichten bleiben unberührt.

2.3 Betreuung auf Wunsch

Wir richten die beauftragte Kundenlösung in Ihren eigenen Konten ein. Die Konten gehören Ihnen, Fesity ist dort nur eingeladen. Das gilt auch für ein für Sie gebautes Kundenportal. Das Fesity-Portal zur Zusammenarbeit betreibt dagegen Fesity nach den eigenständigen Portal-Nutzungsbedingungen; es wird nicht in Ihrem Konto eingerichtet.

Betreuung je Ablauf ist optional und standardmäßig nicht beauftragt. Geschuldet ist nur, was im angenommenen Angebot oder Auftrag ausdrücklich vereinbart ist; ein laufender Betrieb der eingerichteten Kundenlösungen durch Fesity wird ohne gesonderte Vereinbarung nicht zugesagt. Umfang, Preis, Laufzeit, Kündigungsfrist, übernommene Kontrollen, Wartungsarbeiten, Datensicherungen und gegebenenfalls Reaktionszeiten stehen dort. Gesetzliche Mängelrechte bestehen unabhängig von einer Betreuung.

Für Fesitys eigene Vergütung wird je Angebot ein Budget vereinbart. Das Angebot nennt den Bezugszeitraum und die Obergrenze; laufende Vergütung wird je Monat und Ablauf beziffert. Ohne ausdrückliche Zustimmung in Textform wird kein Betrag über diesem Budget berechnet. Ein technischer Weiterlauf oder „Weiterlauf mit Hinweis“ begründet keine zusätzliche Zahlungspflicht gegenüber Fesity. Zusatzleistungen und Preisänderungen erfordern eine vorherige ausdrückliche Vereinbarung zu Leistung und Preis.

Nutzungskosten von Drittanbietern, etwa für KI, Telefonie oder Cloud, laufen immer direkt über das Rechnungskonto des Kunden beim jeweiligen Anbieter. Fesity stellt diese Nutzungskosten nicht in Rechnung und übernimmt dafür kein Budget. Angaben dazu im Angebot sind ausschließlich unverbindliche Beispielrechnungen mit ausgewiesenen Annahmen zu Nutzung, Zeitraum und Anbieterpreisen, ohne Kostengarantie. Die Budgetgrenze für Fesitys Vergütung begrenzt keine Forderungen Dritter.

Bei jeder Einrichtung legt Fesity standardmäßig Kosten- oder Budgetwarnungen im eigenen Konto des Kunden beim Anbieter an, soweit der Dienst dies unterstützt. Das Angebot nennt Warnschwelle, Bezugsbetrag, Zeitraum und Empfänger beim Kunden; unterstützt ein Dienst keine Warnung, wird dies angegeben. Die Einrichtung ist ein Service zur Kostenkontrolle, keine Kostengarantie oder Kostenübernahme. Warnungen begrenzen den Verbrauch nicht automatisch; Benachrichtigungen und Kostenerfassung können verzögert sein. Ein automatischer Stopp wird nur zugesagt, wenn seine Umsetzung und Prüfung dokumentiert sind und er ausdrücklich im Angebot vereinbart ist. Warnung, Unterbrechung und Wiederaufnahme regelt das Angebot. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Shops betreuen wir nicht dauerhaft. Zusätzliche Unterstützung bei Störungen außerhalb unserer übernommenen Verantwortung benötigt ein gesondertes angenommenes Angebot; eigene Mängel- und Haftungspflichten bleiben unberührt. Export und Vertragsende werden gemäß Abschnitt 8 und der dienstbezogenen Wechselanlage abgestimmt.

2.4 Zahlung für alle Angebote

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungseingang ohne Skonto zu zahlen. Ratenzahlung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot: Bei 3 Raten beträgt der pauschale Aufschlag 2 %, bei 6 Raten 4 % des vereinbarten Nettobetrags. Es handelt sich um einen pauschalen Aufschlag, keinen Zinssatz. Der Gesamtbetrag einschließlich Aufschlag wird durch die Ratenanzahl geteilt und auf Cent gerundet; die letzte Rate gleicht den Rundungsrest aus. Beispiel: 2.500 € netto ergeben bei 3 Raten 2.550 € netto, also 3 × 850 €. Ratentermine und die jeweils in Rechnung gestellten Teilbeträge stehen im Angebot; jede Rechnung hat das Zahlungsziel von 14 Tagen netto. Die gesetzliche Fälligkeit und die Abnahmevoraussetzungen bei Werkleistungen bleiben unberührt.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen B2B-Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz wegen Rechtsverfolgungskosten angerechnet.

3. Die fünf Bausteine

Je nach Betrieb kombinieren wir fünf Bausteine. Jeder Baustein kann als Beratung, Umsetzung oder Betreuung auf Wunsch beauftragt werden.

Baustein Inhalt Typische Ergebnisse
Prozessoptimierung Ablauf an der Wurzel ändern statt Umwege automatisieren; oft Self-Service für die Kunden des Kunden. Soll-Ablauf, Formular/Portal statt E-Mail-Eingang, weniger Doppelerfassung
Zentrale Datenbasis Ein eigener Datenserver für den Betrieb: Aufträge, Kunden, Artikel, Belege an einem Ort. Datenbank mit Schnittstelle (API), Datenübernahme aus Excel/Insellösungen
Klassische Automatisierung Feste Regeln und Workflows für alles, was jedes Mal gleich läuft. Ohne KI, wo keine nötig ist. Datenübertragung zwischen Systemen, Belegablage, Bestätigungen
Agentische Systeme KI-Agents lesen E-Mails und Dokumente, sortieren vor, schreiben Entwürfe. Nur, wo Self-Service nicht reicht. Freigabe und Autonomie je Ablauf vereinbaren (Abschnitt 7). Vorsortierung, Antwortentwürfe, Auslesen von Belegen
Technische Infrastruktur Beratung, Bereitstellung und Aufbau: Server, Schnittstellen, Zugänge, Sicherheit; dokumentiert, Wartung nur nach Vereinbarung. Cloud-Umgebung, Zugangs- und Rechtekonzept, Fernwartung von Geräten

Auch möglich: Website, Kundenportal oder Onlineshop als Self-Service-Kanal, wenn er den Ablauf an der Wurzel löst.
Shops betreuen wir nicht dauerhaft (siehe 2.3). Eine beauftragte Kundenlösung einschließlich eines für Sie gebauten Portals wird in Ihren Konten eingerichtet und erhält die Ergebnisrechte nach Abschnitt 8. Das von Fesity betriebene Portal zur Zusammenarbeit ist davon getrennt.

4. Leistungsgrenzen

Technische Prozessberatung, Prozessoptimierung und das vereinbarte Soll-Konzept gehören im beauftragten Umfang zu unseren Leistungen. Nicht übernommen werden:

  • Rechts-, Steuer-, Finanz- und Anlageberatung, Wirtschaftsprüfung, Personalberatung oder Datenschutzrechtsberatung. Fesity nimmt keine rechtliche Prüfung konkreter Einzelfälle des Kunden vor (§ 2 Abs. 1 RDG). Technische Umsetzung vereinbarter Datenschutzmaßnahmen bleibt im beauftragten Umfang geschuldet; sie ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.
  • Fachliche Arbeit des Kunden (z. B. Buchhaltung, Steuererklärungen, Rechtsberatung von Mandanten): Diese bleibt bei den Fachkräften des Kunden.
  • Kalte Akquise, Marketing-Kampagnen, Suchmaschinenwerbung.
  • Garantie bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse (z. B. Einsparungen in Euro oder Stunden).
  • Garantie fehlerfreier KI-Ausgaben; eigene gesetzliche Pflichten und Haftung bleiben unberührt (Abschnitt 7).

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde

  1. benennt eine verantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis und legt sie im Portal an;
  2. gibt Zugänge zu den betroffenen Systemen (möglichst eigene Zugänge mit den nötigen Rechten, keine geteilten Passwörter) und Beispiel- bzw. Echtdaten für Tests, soweit für das Ergebnis nötig;
  3. beschreibt seine Abläufe wahrheitsgemäß und vollständig (im Portal als Text oder Bild möglich) und beantwortet Rückfragen innerhalb der angemessen vereinbarten Antwortfrist;
  4. prüft fertiggestellte Lieferungen innerhalb der angemessen vereinbarten Prüffrist (Abschnitt 6) und unterscheidet Umfangsfreigabe, rechtliche Abnahme, Mängelrüge und Änderungswunsch; Rückmeldungen sind im Portal oder in Textform außerhalb des Portals, etwa per E-Mail an den im Impressum genannten Kontakt, möglich. Eine Mängelrüge ist kein kostenpflichtiger Änderungswunsch;
  5. sorgt für die Rechtsgrundlage, wenn wir personenbezogene Daten seiner Kunden, Mitarbeiter oder Mandanten verarbeiten (er ist Verantwortlicher, wir Auftragsverarbeiter: AVV); Berufsgeheimnisträger schließen zusätzlich die Verschwiegenheitsvereinbarung;
  6. hält Lizenzen und Verträge mit Drittanbietern, die er selbst nutzt, aktuell;
  7. sichert seine Daten, soweit nicht ausdrücklich Teil des angenommenen Angebots.

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben Termine um den nachgewiesenen angemessenen Zeitraum. Mehraufwand für zusätzliche Leistungen wird nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zu Leistung und Preis berechnet. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere § 642 BGB, bleiben unberührt.

6. Freigaben und rechtliche Abnahme

Das Portal dokumentiert Lieferungstyp, Version, Rückmeldung, Person und Zeitpunkt. Diese technischen Angaben ersetzen keine gesetzliche Abnahme.

Entscheidung Bedeutung
Konzept-/Umfangsfreigabe Legt Ziel, Umfang, Grenzen und Preis der künftigen Umsetzung fest; keine Abnahme einer noch nicht fertigen Umsetzung
Abnahme eines fertigen Konzepts Ist das Konzept selbst als fertiges Ergebnis mit Prüfkriterien geschuldet, gilt wie in AGB Abschnitt 2/4 das Verfahren für Werkleistungen
Vorschau-/Zwischenfreigabe Feedback zum Zwischenstand; Teilabnahme nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung
Go-live-Freigabe Erlaubt den Betriebsstart; nur bei eindeutig zusätzlicher Abnahmeerklärung zugleich rechtliche Abnahme
Rechtliche Abnahme Erklärung zum fertiggestellten, konkret bezeichneten Werk anhand vereinbarter Kriterien nach AGB Abschnitt 4 und § 640 BGB

Nach Fertigstellung fordert Fesity in Textform mit angemessener Prüffrist zur Abnahme auf. Der Kunde kann sie unter Angabe mindestens eines Mangels verweigern; der rechtliche Einwand bleibt auch in Textform außerhalb eines technischen Portalfelds möglich, etwa per E-Mail an den im Impressum genannten Kontakt. Eine Mängelrüge ist kein kostenpflichtiger Änderungswunsch. Eine Abnahmefiktion richtet sich ausschließlich nach § 640 Abs. 2 BGB, nicht nach einem bloßen Fälligkeitsdatum, einem abgelaufenen Portalstatus oder Schweigen auf neue Fassungen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und bleiben zu beseitigen; Vorbehalte nach § 640 Abs. 3 BGB bleiben unberührt.

Alte Rückmeldungen und Versionsbezüge bleiben nachvollziehbar. Der derzeitige Freigabestatus startet im Portal keinen Kundenprozess automatisch.

7. KI-Einsatz, Sicherheit und Freigaben

  • Wir setzen KI nur dort ein, wo feste Regeln nicht ausreichen (Sprache, Freitext, Bilder).
  • Personenbezogene Daten verarbeiten wir nur mit Modellen auf Servern in der EU; keine Übermittlung an Modelle außerhalb der EU und kein Training von Modellen Dritter mit Kundeninhalten.
  • Zugänge: Technisch verwendete geheime Zugangsdaten werden serverseitig zur Authentifizierung verarbeitet und nicht als Bestandteil von Anweisungen, Werkzeugbeschreibungen oder Werkzeugantworten in den Kontext des Sprachmodells übergeben. Infrastruktur-Dienste können sich mit einer eigenen Dienstidentität und zeitlich begrenzten Tokens authentifizieren; Rechte und Personendatenzugriff werden gesondert geprüft. Das ist keine Zusage, dass jede beliebige Kundenautomation bereits so eingerichtet ist. Für die beauftragte Kundenlösung legt das Angebot Zugangsweg und Berechtigungsumfang fest. Zugangsdaten gehören nicht in Nachrichten oder hochgeladene Inhalte für die KI.
  • Geprüfte Voraussetzungen: Beim vorhandenen textbasierten Modell-Gateway werden Projektkennung, Modellkennung und die Konfigurationsbestätigung zum abgeschalteten Zwischenspeicher geprüft; vor dem Generierungsaufruf zusätzlich der tatsächliche Cache-Status und die Authentifizierung. Der Gateway verlangt einen freigegebenen EU-Modellanbieter, vorgeschaltete Personendatenerkennung in der EU, Personendatenberechtigung und eine zulässige Budgetreservierung. Fehlt eine dieser Voraussetzungen oder schlägt die Prüfung fehl, wird über diesen Weg kein Text zur Generierung an das Modell gesendet. Das ist keine allgemeine Abschaltung aller produktiven Aktionen: Die übrige Portalnutzung, Fehlerbehandlung und Protokollierung laufen im jeweiligen verfügbaren Umfang weiter. Bei Werkzeugaufrufen werden Erfolg oder Fehlschlag protokolliert; die API liefert Fehlercode und verständliche Meldung. Pflichtwerte, gesperrte Aktionen und Fehlermeldungen einer Kundenautomation sind gesondert im Angebot und im Testnachweis festzulegen.
  • Freigabepunkte und Autonomie: Standard ist Vorbereitung mit menschlicher Freigabe. Prüfpflichten des Kunden bestehen an den ausdrücklich vereinbarten Freigabepunkten. Für autonom auszuführende Schritte legt das Angebot den zulässigen Handlungsumfang, Grenzwerte, Kontrollen, Protokollierung, Stoppbedingungen und Wiederaufnahme fest; eine vorherige Einzelprüfung jedes autonomen Schritts wird nicht verlangt. Die Umsetzung und Prüfung erfolgen in der jeweiligen Kundenlösung. Die Zusammenarbeit Kunde ↔ Fesity im Fesity-Portal umfasst Projektkommunikation, Angebots- und Lieferfreigaben; Agenten-Freigaben, Autonomiestufen und Aktionsprotokolle des Kundenprozesses liegen in der jeweiligen Kundenlösung.
  • Geldrelevante Automationen: Vor dem Betriebsstart ist ein Probelauf ohne produktive Zahlungen oder sonstige verbindliche geldrelevante Aktionen erforderlich. Das Angebot nennt Testumfang, erwartete Ergebnisse, Grenzfälle, Freigabekriterien und die zuständige Person für die gesonderte Go-live-Freigabe. Ein allgemeiner bereits implementierter Probelauf- oder Sicherheitsstopp für beliebige Kundenlösungen wird damit nicht behauptet.
  • KI-Ergebnisse: KI kann fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse liefern. Der Kunde prüft Inhalte an den vereinbarten Freigabepunkten fachlich. Die vereinbarte Beschaffenheit, Abnahmekriterien, geschuldete Ergebnisse sowie Fesitys gesetzliche Mängel- und Haftungspflichten bleiben unberührt.
  • Hinweise nach Art. 50 KI-VO: Bei Beratung sind die für die vereinbarte Funktion und Rolle erforderlichen Hinweise und Kennzeichnungen Teil des Konzepts. Bei Umsetzung richtet Fesity die erforderlichen Hinweise und Kennzeichnungen technisch ein, einschließlich maschinenlesbarer Kennzeichnungen, soweit für das konkrete System vorgeschrieben. Das Angebot ordnet die Rollen von Fesity und Kunde, betroffene Funktionen, Ausnahmen und Mitwirkung zu; Hinweise bei direkter KI-Interaktion werden spätestens zu deren Beginn bereitgestellt. Dies ist eine systembezogen umzusetzende Leistung, keine Behauptung einer bereits vorhandenen Kennzeichnung aller Kundenlösungen.

8. Ihre Daten und Nutzungsrechte an den Ergebnissen

8.1 Übergabe und Ergebnisrechte

  • Kundendaten werden nur für die vereinbarten Zwecke verarbeitet. Gesetzliche Rechte an Daten werden hierdurch nicht fingiert; Datenzugang und Export sind unter 8.2/8.3 geregelt.
  • Für individuell erstellte Ergebnisse erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der Vergütung für das jeweilige Ergebnis ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares und bearbeitbares Nutzungsrecht einschließlich Nutzung durch beauftragte Dritte. Exklusivität besteht nur, wenn ausschließliche Rechte im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.
  • Vorläufige Nutzungsrechte: Ab Übergabe erhält der Kunde gemäß AGB Abschnitt 7 ein vorläufiges einfaches Nutzungsrecht für Tests, Abnahme und den vereinbarten Betriebsstart vor vollständiger Zahlung.
  • Die vereinbarten Zugänge, Konfigurationen, Dokumentation sowie Quellcode- und Workflow-Dateien werden spätestens beim Betriebsstart beziehungsweise Verantwortungsübergang übergeben. Das Angebot nennt Dateien, Formate, Übergabeweg und Zeitpunkt; der Verantwortungsübergang wird dokumentiert.
  • Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken und Vorlagen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. An eigenen Werkzeugen und Vorlagen von Fesity erhält der Kunde im in das Ergebnis eingebauten Umfang ein dauerhaftes einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzung; die vorläufige Nutzung ab Übergabe ist eingeschlossen. Die für die zugesagte Nutzung erforderlichen Rechte werden gesichert. Wesentliche Fremdkomponenten, laufende Lizenzkosten, Nutzungsbeschränkungen, Betriebsabhängigkeiten sowie Umfang der Quellcode-/Workflow-Übergabe werden vor Vertragsschluss offengelegt. Fremd- und Open-Source-Lizenzen werden vor Einbeziehung offengelegt; nicht vereinbarte Einschränkungen mindern zugesagte Rechte nicht.
  • Nur das von Fesity betriebene Fesity-Portal zur Zusammenarbeit wird für die Laufzeit des eigenständigen kostenlosen Portalvertrags zur Nutzung bereitgestellt. Das Ende eines Auftrags oder einer Betreuung beendet diesen Portalvertrag nicht. Diese zeitliche Begrenzung gilt niemals für ein individuell für den Kunden gebautes Portal; dafür gelten die vorstehenden Ergebnisrechte.

8.2 Laufender Datenzugang

Der laufende Datenzugang während der Portalnutzung ist vom Export bei Vertragsende getrennt. Im Portalprofil ist ein Self-Service-Export der eigenen personenbezogenen Daten und selbst hochgeladenen, noch vorhandenen Originaldateien als JSON vorgesehen; Originaldateien werden darin Base64-kodiert mit Dateiangaben und SHA-256-Prüfsummen bereitgestellt. Dies umfasst die persönlichen Daten über die eigenen Firmenmitgliedschaften hinweg, nicht automatisch sämtliche Daten einer Firma. Für Firmeninhaber ist daneben ein gesonderter Firmenexport als JSON mit vorhandenen Originaldateien und Integritätsnachweisen vorgesehen. Self-Service-Downloads werden auf Anforderung zusammengestellt; eine gesonderte Bearbeitungsfrist wird dafür nicht zugesagt.

Für Kategorien, die nicht im Self-Service abrufbar sind, stellt Fesity den betreuten Export nach 8.3 bereit; Umfang und sicherer Weg werden für den konkreten Export abgestimmt.

8.3 Export, Wechsel und Vertragsende

Für das Fesity-Portal gilt die Wechsel- und Exportanlage – Portal, mit englischer Sprachfassung. Eine Nachricht in Textform an den im Impressum genannten Kontakt genügt; eine zusätzliche Ankündigungsfrist und ein Wechselentgelt gibt es beim kostenlosen Portal nicht. Fesity bestätigt Eingang, betroffene Dienste, Ansprechperson und Terminplan und stimmt einen sicheren Exportweg ab. Vorhandene Downloads und Schnittstellen können genutzt werden; fehlende Kategorien werden betreut bereitgestellt.

Der Export umfasst die dem Kunden zugeordneten exportierbaren Daten und zugesagten digitalen Ergebnisse gemäß Wechselanlage: Firmenbereich/Team, Projekte/Abläufe, Unterlagen/Eingaben, kundensichtbare Kommunikation/Aufgaben, Angebote/Lieferfreigaben, Vertragsnachweise, Vorschauen/Kundenergebnisse und erforderliche Ereignis-/Versions-/Zuordnungsdaten. Strukturierte Daten werden als JSON/CSV je Kategorie, vorhandene Originaldateien einschließlich Anhängen, Bildern und noch nicht gelöschten Audioaufnahmen sowie vereinbarte Quellcode-/Workflow- und Dokumentationsdateien bereitgestellt. Bei JSON-Paketen mit Base64-Dateien lassen sich die Originaldateien unverändert daraus wiederherstellen. Dateiliste, Zuordnungsschlüssel, Formatbeschreibung und Integritätsnachweise gehören dazu; Bereitstellung und Abrufmöglichkeit werden nachgewiesen. Zulässige Ausschlüsse richten sich nach der Wechselanlage und dürfen einen berechtigten Wechsel nicht vereiteln.

Der reguläre Übergangszeitraum beträgt höchstens 30 Kalendertage; beim kostenlosen Portal entfällt eine vorherige Ankündigungsfrist. Ist dies technisch nicht möglich, begründet Fesity dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens und nennt gemäß Wechselanlage einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten; das Recht des Kunden auf einmalige angemessene Verlängerung bleibt erhalten. Nach dem Übergang besteht eine Abruffrist von mindestens 30 Kalendertagen. Bei einer Kündigung ohne Anbieterwechsel gewähren die Portalbedingungen mindestens 30 Kalendertage Lesezugang mit Exportmöglichkeit; längere notwendige Wechsel-/Abrufzeiten bleiben gewahrt. Erst danach erfolgt die abgestimmte Löschung nach Wechselanlage, Datenschutzhinweisen und gegebenenfalls AVV; benötigte Vertragsnachweise bleiben nach den dort genannten Fristen zugänglich. Gesondert beauftragte Leistungen enden dadurch nicht automatisch; erforderliche Zusammenarbeit einschließlich benötigter Nachweise wird nach den Portalbedingungen per E-Mail fortgeführt.

Für eine gesondert beauftragte Kundenlösung werden Datenkategorien, Formate, Exportweg, Zuständigkeiten und Fristen in ihrer eigenen dienstbezogenen Anlage festgelegt. Agenten-Freigaben, Autonomiestufen und Aktionsprotokolle dieser Lösung gehören in diese Anlage. Ob Fesity einen eigenen Datenverarbeitungsdienst bereitstellt oder nur eine Lösung in Kundenkonten einrichtet, richtet sich nach der tatsächlich vereinbarten Leistung. Gesetzliche Wechselrechte bleiben unberührt.

9. Vor Vertragsschluss zu konkretisierende Angebotsangaben

  1. Preis und gegebenenfalls enthaltenes Stundenkontingent (Beratung); Festpreis je vereinbartem Ergebnis (Umsetzung), jeweils Höhe im Angebot. Laufende Fesity-Vergütung je Monat und Ablauf, Budgetzeitraum und Obergrenze ausdrücklich festlegen.
  2. Drittanbieter-Nutzungskosten direkt im Kundenkonto, nur unverbindliche Beispielrechnung mit Nutzungs-, Zeitraum- und Preisannahmen; getrennt vom Budget für Fesitys Vergütung. Warnschwelle, Bezugsbetrag, Zeitraum und Empfänger je Dienst sowie fehlende Warnfunktion nennen; Warnung ist kein Kostenstopp. Ein Weiterlauf mit Hinweis löst keine zusätzliche Zahlungspflicht gegenüber Fesity aus; automatischer Stopp nur ausdrücklich vereinbart und nachgewiesen.
  3. Umfang, Laufzeit/Kündigungsfrist der optionalen Betreuung, Kontrollen, Wartung, Datensicherungen, Reaktionszeiten und Berichtsrhythmus.
  4. Behandlung und Anrechnung nicht genutzter Beratungsstunden; ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Verfall.
  5. Einfache Ergebnisrechte als Regelfall, ausschließliche Rechte nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Übergabe von Zugängen, Konfigurationen, Dokumentation und Quellcode-/Workflow-Dateien spätestens beim Betriebsstart beziehungsweise Verantwortungsübergang; vorläufige Rechte vor Zahlung gemäß Abschnitt 8.1.
  6. Angemessene Prüffrist nach Fertigstellung einer konkret bezeichneten Werkleistung; Umfangsfreigabe, Abnahme, Mängelrüge und Betriebsstart trennen. Keine Abnahmefiktion allein durch einen Portalstatus; Textformweg außerhalb des Portals nennen.
  7. Autonome Schritte mit Handlungsumfang, Grenzwerten, Kontrollen, Protokoll, Stopp und Wiederaufnahme; Prüfpflichten an vereinbarten Freigabepunkten. Bei geldrelevanten Automationen Probelauf und Freigabekriterien sowie Pflichtwerte und gesperrte produktive Aktionen konkret festlegen.
  8. Rollen und Funktionen nach Art. 50 KI-VO, erforderliche Hinweise/Kennzeichnungen und technische Umsetzung; passende Wechselanlage mit Datenkategorien, Formaten, Exportweg und Fristen vor Annahme beifügen.

10. Dienstbezogene Anlagen

Vor Abschluss sind die Wechsel-/Exportanlage und die AVV-Anlagen für den konkreten Dienst zu vervollständigen. Je KI-System werden Zweck, Version, gesetzliche Rolle von Fesity und Kunde, Risikoeinordnung, Informations- und erforderliche maschinenlesbare Kennzeichnungspflichten sowie Freigaben festgehalten. Ein Portalvertrag deckt keine beliebige Verarbeitung in einer Kundenlösung.

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