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Wechsel- und Exportanlage

Anlage zu AGB und kostenlosen Portalbedingungen. Sie gilt für das Portal als Datenverarbeitungsdienst und für den Firmenbereich zur Zusammenarbeit Kunde ↔ Fesity auch bei unentgeltlicher Nutzung. Kundenlösungen laufen in den Konten des Kunden. Betreibt Fesity ausnahmsweise selbst eine Kundenlösung, regelt das Angebot deren Export und Wechsel.

1. Wahl des Kunden und Einleitung

Der Kunde kann zu einem anderen Anbieter wechseln, Daten in eine eigene Umgebung übertragen oder Löschung ohne Wechsel wählen. Eine Nachricht in Textform an den Anbieter genügt. Für das kostenlose Portal gilt keine zusätzliche Ankündigungsfrist für den Wechsel. Für gesondert entgeltliche Dienste wird eine dienstbezogene Frist im Angebot vereinbart; gesetzliche Höchstfristen bleiben unberührt. Wir bestätigen Eingang, betroffene Dienste, Ansprechpartner und Terminplan und vereinbaren den sicheren Exportweg. Gleichzeitige Nutzung mehrerer Anbieter und gesetzliche Entbündelungsrechte werden nicht ausgeschlossen.

2. Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte

Für den Portalvertrag umfasst der Export vollständig die dem Kunden zugeordneten, von ihm eingegebenen oder durch seine Nutzung erzeugten Daten der folgenden Kategorien. Kategorien ohne vorhandene Daten werden als leer ausgewiesen. Neue Kategorien werden vor Einsatz ergänzt.

Kategorie Umfang und Format
Firmenbereich und Team Stammdaten, Profile, Mitgliedschaften, Rollen und Einladungsstatus; strukturierte JSON-/CSV-Dateien
Projekte und Abläufe Beschreibungen, Status, Schritte und vereinbarte Ergebnisse, kundensichtbare Berichte; JSON und Markdown/PDF
Unterlagen und Eingaben Hochgeladene Dokumente, Bilder, noch nicht gelöschte Audioaufnahmen, Texte, Abschriften und verfügbare Korrekturstände; Originaldateien plus Metadaten in JSON
Kommunikation und Aufgaben Kundensichtbare Nachrichten, Threads, Aufgaben, Rückfragen, Termine und Rückmeldungen mit zugehörigen Zeitpunkten; JSON/CSV, Anhänge im Original
Angebote und Lieferfreigaben Kundenbezogene Angebote, Preis-/Verbrauchsnachweise, freigegebene Fassungen, Entscheidungen und Begründungen; JSON/CSV und vorhandene PDFs
Vertragsnachweise Angenommene AGB-/Portal-/AVV-Fassung, Anlagen, Annahmezeitpunkt und vorhandenes AVV-PDF samt Prüfsumme
Vorschauen und Kundenergebnisse Dem Kunden zugeordnete freigegebene Vorschauinhalte und ihm vertraglich zugesagte digitale Arbeitsergebnisse; JSON, Originalmedien und vereinbarte Quellcode-/Dokumentationsformate
Nachvollziehbarkeit Kundenbezogene, für die Nutzung der exportierten Daten erforderliche Ereignis-, Versions- und Zuordnungsdaten; JSON/CSV mit Datenbeschreibung

Agenten-Freigaben, Autonomiestufen und Aktionsprotokolle einer Kundenlösung gehören zu deren Betrieb in den Konten des Kunden. Betreibt Fesity ausnahmsweise selbst eine Kundenlösung, regelt das Angebot deren Export und Wechsel. Die obige Abgrenzung darf keine tatsächlich im Portal entstandenen exportierbaren Daten nachträglich ausschließen.

3. Zulässige Ausschlüsse und Schnittstellen

Nicht herausgegeben werden Daten anderer Kunden, fremde personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage, Zugangscodes/aktive Sitzungstoken, Sicherheitsgeheimnisse und nicht zum Kunden gehörende interne Unternehmensdaten. Urheberrechtlich oder als Geschäftsgeheimnis geschützte Bestandteile des Anbieters/Dritter werden nur insoweit ausgeschlossen, wie das Gesetz es zulässt; der Ausschluss darf den Wechsel nicht behindern. Rechte an Kundenergebnissen richten sich nach dem Angebot. Erforderliche Nutzungsdaten werden gegebenenfalls getrennt oder geschützt bereitgestellt statt pauschal verweigert.

Vor der Löschung stellen wir insbesondere Projekte, Prozesse und Dokumente als Dateien einschließlich vorhandener Originaldateien bereit. Der Export enthält eine Dateiliste, Zuordnungsschlüssel, Formatbeschreibung und Integritätsnachweise. Bereitstellung und Abrufmöglichkeit werden nachgewiesen. Vorhandene Downloads und API-Schnittstellen können genutzt werden; für nicht selbst abrufbare Kategorien stellt Fesity einen vollständigen betreuten Export bereit. Der Export ist eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt des Abrufs; extern eingebundene Videos bleiben Verweise; bereits gelöschte Daten werden nicht wiederhergestellt. Proprietäre Formate werden in gängige maschinenlesbare Formate überführt, soweit dies gesetzlich geschuldet ist. Eine bestimmte Zielsoftware-Kompatibilität wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zugesagt.

4. Übergang, Unterstützung und Kontinuität

Der reguläre Übergangszeitraum beträgt höchstens 30 Kalendertage nach der Ankündigungsfrist. Wir leisten angemessene Unterstützung, arbeiten nach Treu und Glauben mit dem Kunden und dem benannten Zielanbieter zusammen, erhalten die vereinbarte Leistung während des Übergangs aufrecht und schützen die Daten. Bekannte Unterbrechungsrisiken, technische Abhängigkeiten und erforderliche Mitwirkung nennen wir vor Beginn; vermeidbare Unterbrechungen werden verhindert. Ein Sicherheitsproblem kann einen einzelnen Übertragungsweg beschränken; ein sicherer alternativer Weg bleibt anzubieten.

Ist der reguläre Übergang technisch nicht möglich, begründen wir dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens und nennen einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Wir erhalten die Kontinuität während dieses Zeitraums. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal für einen angemessenen Zeitraum verlängern. Weitere zwingende Rechte bleiben unberührt.

5. Vertragsende, Abruf und Löschung

Die kostenlose Portalnutzung kann jederzeit in Textform gekündigt werden. Eine benötigte sichere Export- und Abrufphase wird abgestimmt und führt nicht zu einer neuen Bindungsfrist oder Zahlungspflicht. Nach erfolgreichem Wechsel endet der betroffene Vertrag; wir bestätigen die Beendigung. Bei Wahl der Löschung ohne Wechsel endet das kostenlose Konto zum gewünschten Termin; für andere Dienste gilt die wirksam vereinbarte Ankündigungsfrist. Andere selbständige Verträge enden nur entsprechend ihrer Vereinbarung. Nach dem Übergang besteht eine Abruffrist von mindestens 30 Kalendertagen für exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte. Nach Ablauf werden die entsprechenden Daten gelöscht, sofern der Wechsel erfolgreich war; eine abweichende Löschwahl wird entsprechend dem Gesetz umgesetzt und mit dem AVV abgestimmt. Eine Löschung, die den berechtigten Abruf vereitelt, erfolgt nicht.

Gesetzlich erforderliche oder konkret zur Rechtsverteidigung benötigte eigene Nachweise bleiben ausschließlich zweckgebunden und zugriffsbeschränkt nach der Fristentabelle erhalten. Sicherungskopien werden nach den in der AVV-/Datenschutzanlage beschriebenen Sicherungs- und Löschregeln entfernt und nicht erneut operativ verwendet.

6. Kosten und Vorabinformationen

Für das kostenlose Portal wird kein Wechselentgelt berechnet. Für andere Dienste gilt: Ab 12.01.2027 werden keine Wechselentgelte erhoben. Vorher werden höchstens unmittelbar wechselbedingte Kosten im gesetzlich zulässigen Rahmen verlangt, sofern sie vor Vertragsschluss transparent angegeben und vereinbart wurden; diese Anlage enthält kein kostenpflichtiges Wechselangebot. Gesetzlich geschuldete Unterstützung darf nicht durch unangemessene Entgelte vereitelt werden. Sonstige gesetzlich zulässige Vertragsentgelte und gegebenenfalls Folgen vorzeitiger Kündigung werden im konkreten Angebot getrennt erläutert, nicht als verdecktes Wechselentgelt.

Vor Abschluss werden die für diesen Dienst verfügbaren Exportverfahren, Formate und technischen Beschränkungen zugänglich gemacht. Bei einer Berufung auf Art. 31 Data Act werden der konkrete Ausnahmefall und sein begrenzter Umfang vorab transparent erläutert; kostenloser Dauerbetrieb ist nicht allein deswegen ein befristeter Test.

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